Vereinbarung über ein öffentliches Angebot für eine wohltätige Spende
Dieses öffentliche Angebot für eine gemeinnützige Spende (nachstehend "Angebot" genannt) gerichtet an für eine unbestimmte Anzahl von Personen - für natürliche und juristische Personen (im Folgenden als Philanthrop), die Besucher der Website im Internet sind: https://yourhelpfund.org.ua (nachstehend bezeichnet als Website.), und sind ein formelles und öffentliches Angebot
Gemeinnützige Stiftung "Ihre Hilfe SA"
(Identifizierungscode der juristischen Person: 41450301),
in der Person des Leiters Igor Wiktorowitsch Timkodie auf der Grundlage der Charta handeln (im Folgenden: die Stiftung),
eine Vereinbarung über eine wohltätige Spende (im Folgenden als Vertrag), deren Gegenstand und wesentliche Bedingungen im Folgenden dargelegt werden:
1. BEGRIFFE UND DEFINITIONEN
1.1. Öffentliches Angebot (Angebot) - ein gültiges, auf der Website veröffentlichtes Angebot der Stiftung für eine wohltätige Spende, gerichtet an für eine unbegrenzte Anzahl von Personeneinschließlich des Wohltäters.
1.2. Akzeptanz - volle und bedingungslose Akzeptanz Öffentliches Angebot durch die Durchführung von Überweisungen unter Verwendung der auf der Website veröffentlichten Zahlungsformulare oder -mittel sowie durch die Überweisung von Geldern auf das Girokonto des Fonds durch Bankinstitute. Das Datum der Annahme ist das Datum der Gutschrift der Mittel auf dem Bankkonto des Fonds.
1.3. Spende für wohltätige Zwecke - kostenlose Übertragung Der Gönner überweist die Mittel an die Stiftung zur weiteren Verwendung für die Erreichung der Ziele, die von Statut des Fonds und/oder ihre Programme im Einklang mit dem ukrainischen Gesetz "Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen" und diesem Abkommen.
1.4. Gönner - eine rechtsfähige natürliche oder juristische Person, die freiwillig durchführt eine oder mehrere Arten von Wohltätigkeitsaktivitäten und hat dieses Angebot angenommen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist eine unentgeltliche und freiwillige Überweisung des Spenders an die Stiftung in Form einer wohltätigen Spende zur Unterstützung der satzungsgemäßen Aktivitäten der Stiftung, die im Rahmen des Wiederherstellungsprojekts durchgeführt werden, das darauf abzielt, Waisenkindern, Kindern ohne elterliche Fürsorge, vom Krieg betroffenen Kindern sowie Vertretern anderer sozial schwacher Bevölkerungskategorien Hilfe zu leisten. Die wohltätigen Aktivitäten der Stiftung werden in Übereinstimmung mit dem ukrainischen Gesetz "Über wohltätige Aktivitäten und wohltätige Organisationen" und der Satzung der Stiftung durchgeführt.
2.2. Die Höhe der wohltätigen Spende wird vom Spender selbst bestimmt.
2.3. Der Gegenstand dieses Abkommens darf für keine der Parteien einen (direkten oder indirekten) Gewinn darstellen.
3. AKZEPTANZ
3.1 Die Annahme des Angebots bedeutet, dass der Spender allen Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt und versteht und zustimmt, dass die Spende zur Erreichung der in der Charta der Stiftung festgelegten Ziele verwendet wird. Der Text der Charta kann vom Gönner eingesehen werden, indem er eine Anfrage an die E-Mail-Adresse der Stiftung sendet (siehe Abschnitt 11).
3.2. Der Spender ist sich dessen bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die Stiftung das Recht hat, einen Teil der Spende für Verwaltungskosten zu verwenden, die die durch die Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
3.3 In Übereinstimmung mit den Artikeln 207, 639, 641, 642 des Zivilgesetzbuches der Ukraine und den Artikeln 6, 7 des Gesetzes der Ukraine "Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen" gilt dieses Angebot ab dem Zeitpunkt der Annahme als schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien. Die Nichteinhaltung der Schriftform durch die Parteien macht diese nicht ungültig.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DES FONDS
4.1 Der Fonds hat das Recht,:
- Spenden für wohltätige Zwecke entgegenzunehmen und sie im Einklang mit dem Gegenstand und den Bedingungen dieses Abkommens zu verwenden;
- nach vorheriger Absprache mit dem Spender die Verwendung der Spende zu ändern, wenn sie für ein bestimmtes Projekt (innerhalb desselben Wohltätigkeitsprogramms) in den in Abschnitt 8.3 genannten Fällen bestimmt ist;
- ohne zusätzliche Vereinbarung mit dem Zuwendungsempfänger einen Teil der Spende zur Deckung folgender Kosten verwenden Verwaltungskosten des Fonds in dem durch die Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Umfang.
4.2. Der Fonds ist dazu verpflichtet:
- jährlich Berichte veröffentlichen über die Verwendung der in elektronischer Form gesammelten Spenden auf der Website (falls vorhanden) oder auf andere gesetzlich vorgesehene Weise öffentlich;
- die erhaltenen Spenden ausschließlich für die in der Satzung der Stiftung genannten Zwecke zu verwenden.
5. RECHTE DES STIFTERS
Das Recht dazu hat der Stifter:
- die gezielte Verwendung von Spendengeldern zu kontrollieren nach dem in den Rechtsvorschriften der Ukraine festgelegten Verfahren;
- die Begünstigten (Empfänger) einer Wohltätigkeitsspende gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren zu ändern, wenn die Stiftung gegen die Zwecke, Bedingungen oder das Verfahren für die Verwendung einer solchen Spende verstößt.
6. ORT DER ÖFFENTLICHEN MITTELBESCHAFFUNG
Die öffentliche Sammlung von Spenden für wohltätige Zwecke wird in jedem Land der Welt durchgeführt. Direkte Aktivitäten zur Spendensammlung im Rahmen dieses Abkommens werden am Sitz der Stiftung und/oder über die Website (falls die Website zur Annahme von Spenden genutzt wird) durchgeführt.
7. ZEITRAUM DER SPENDENSAMMLUNG
Öffentliche Spendensammlung geht weiter auf unbestimmte Zeitbis zur Beendigung der Tätigkeit des Fonds (Liquidation) oder bis zum Eintritt anderer vom Fonds oder der ukrainischen Gesetzgebung bestimmter Umstände.
8. DAS VERFAHREN ZUR VERWENDUNG VON SPENDENGELDERN
8.1. Die im Rahmen dieses Abkommens gesammelten Spenden werden im Einklang mit den satzungsgemäßen Zielen der Stiftung verwendet.
8.2. Gönner oder von ihm bevollmächtigte Personen haben das Recht, die gezielte Verwendung einer Wohltätigkeitsspende nach dem in den Rechtsvorschriften der Ukraine festgelegten Verfahren zu kontrollieren.
8.3. Wenn die Mittelbeschaffung für ein bestimmtes Projekt, eine Wohltätigkeitsveranstaltung oder eine Aktivität (innerhalb eines bestimmten Wohltätigkeitsprogramms) beendet, erschöpft oder irrelevant wird, hat die Stiftung das Recht, die verbleibenden Mittel einem anderen Projekt oder einer anderen Aktivität innerhalb desselben Wohltätigkeitsprogramms zuzuweisen, ohne dass eine zusätzliche Genehmigung des Spenders erforderlich ist.
8.4. Eine Änderung des Verwendungszwecks oder -verfahrens einer Spende ist mit Zustimmung des Spenders möglich oder deren Rechtsnachfolger sowie auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung oder in Fällen, die durch die Gesetzgebung der Ukraine bestimmt werden, mit Ausnahme der in Ziffer 8.3 beschriebenen Situationen.
8.5. Rückgabe von Spenden können von der Stiftung nur in den in der ukrainischen Gesetzgebung vorgesehenen Fällen an den Zuwendungsempfänger geleistet werden.
8.6. Haftung der Parteien für Verstöße gegen dieses Abkommen oder das Verfahren für die Verwendung von Spendengeldern wird durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine bestimmt.
9. VERFAHREN FÜR DEN ZUGANG DER ÖFFENTLICHKEIT ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN
9.1. Zugang zu den Finanzausweisen des Fonds wird durch die jährliche Veröffentlichung solcher Berichte auf der Website (falls vorhanden) oder auf eine andere gesetzlich vorgesehene Weise umgesetzt.
9.2. Andere Informationen können vom Fonds nach dem Verfahren und innerhalb der Fristen bereitgestellt werden, die in den Rechtsvorschriften der Ukraine festgelegt sind.
10. 10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN
10.1. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Überweisung und Gutschrift der Spende (Bankgebühren usw.) gehen zu Lasten des Spenders.
10.2. Mit der Annahme bestätigt der Spender, dass er mit den Bestimmungen in Anhang 1 zu dieser Vereinbarung über die Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten vertraut ist und dieser Erhebung und Verarbeitung zustimmt.
10.3. Gönner erklärt sich damit einverstanden, dass nach der Eingabe von Informationen über seine Person auf der Website und/oder in den Anmeldeformularen des Fonds seine Kontaktdaten vom Fonds für die Versendung von Briefen oder Nachrichten, insbesondere in elektronischer Form, verwendet werden können. Gleichzeitig verpflichtet sich der Fonds, die Kontaktdaten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist in der Gesetzgebung der Ukraine ausdrücklich vorgesehen. Mit gesonderter zusätzlicher Zustimmung des Spenders können auch sein Name, Vorname und Vatersname in den Medien oder auf den offiziellen Online-Ressourcen der Stiftung veröffentlicht werden.
11. STANDORT UND BANKVERBINDUNG DES FONDS
Gemeinnützige Stiftung "DEINE HILFE SA"
Identifizierungscode: 41450301
Sitz der juristischen Person:
Ukraine, 60024, Gebiet Czernowitz, Bezirk Dnister, Dorf Malyntsi, 15 Kobylyanska str.
Bankverbindung:
- Name des Empfängers: WEIL IHRE HILFE DER UAF HILFT
- Code des Empfängers (USREOU): 41450301
- Das Konto des Empfängers (IBAN): UA913052990000026004041810571
- Name der Bank: JSC CB PrivatBank
Direktor
Igor Wiktorowitsch Tymko
ANLAGE Nr. 1 zur Vereinbarung über ein öffentliches Angebot für eine gemeinnützige Spende
(In Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Zuwendungsgebers)
1. ZUSTIMMUNG ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Gönner, der das Angebot annimmt (durch Überweisung oder Ausfüllen der entsprechenden Formulare auf der Website der Stiftung), stellt in Übereinstimmung mit dem ukrainischen Gesetz "Über den Schutz personenbezogener Daten" Folgendes zur Verfügung An den Wohltätigkeitsfonds "Your Help SA" (nachstehend "Fonds" genannt) ihre freiwillige und bedingungslose Zustimmung zur Erhebung, Registrierung, Sammlung, Speicherung, Anpassung, Änderung, Aktualisierung, Verwendung und Verbreitung (Vertrieb, Verkauf, Übertragung) und Vernichtung ihrer personenbezogenen Daten (nachstehend "Verarbeitung" genannt) für die in diesem Anhang genannten Zwecke.
2. ZUSAMMENSETZUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
Der Spender erklärt sich mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten einverstanden, die er im Rahmen der Spende angibt:
- Nachname, Vorname und Vatersname (falls vorhanden).
- Kontaktinformationen (Telefonnummer, E-Mail Adresse).
- Bankverbindung und Zahlungsinformationen (Höhe der Spende, Datum und Uhrzeit der Transaktion, Art des Zahlungssystems), mit Ausnahme vertraulicher Zahlungsinformationen (z. B. vollständige Kartennummer), die direkt von den Zahlungssystemen verarbeitet werden.
- Automatisch erfasste Daten (IP-Adresse, Browserinformationen, Standort), die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Website und für Statistiken verwendet werden.
- Andere Informationenvom Wohltäter auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt.
3. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Spenders erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck:
- Ordnungsgemäße Erfüllung der Bestimmungen des Abkommens öffentliches Angebot und Einhaltung der Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung über wohltätige Aktivitäten und Berichterstattung (insbesondere die Führung von Aufzeichnungen über Spenden).
- Kommunikation mit dem Wohltäter (Bereitstellung von Informationen über die Stiftung, Zusendung von Berichten über die Verwendung von Spenden sowie von Informations- und/oder Werbematerial der Stiftung - gemäß Klausel 10.3 des Angebots).
- Führen von internen Statistiken und Analysen des Fonds.
- Öffentliche Bekanntgabe von Informationen über die Wohltäter (VOLLSTÄNDIGER NAME) nur mit gesonderter zusätzlicher Zustimmung des Zuwendungsgebers.
4. RECHTE DES STIFTERS
Der Zuwendungsgeber bestätigt, dass er über seine Rechte als Betroffener gemäß Artikel 8 des ukrainischen Gesetzes "Über den Schutz personenbezogener Daten" informiert wurde, und zwar
- Kennen Sie die Quellen, aus denen Ihre personenbezogenen Daten stammen, und den Ort, an dem sie gespeichert werden.
- Informationen über die Bedingungen für die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Einen begründeten Antrag auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung bei der Kasse einreichen.
- Stellen Sie einen begründeten Antrag auf Änderung oder Vernichtung der Daten.
- die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen.
- Ausübung anderer Rechte, die in der Gesetzgebung der Ukraine vorgesehen sind.
5. BEDINGUNGEN FÜR LAGERUNG UND ÖFFNUNG
- Die Stiftung verpflichtet sich, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen den Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Veränderung, Weitergabe oder Zerstörung.
- Personenbezogene Daten können weitergegeben werden an an Dritte (z. B. Banken, Zahlungssysteme, Wirtschaftsprüfer) nur in den Fällen, die in der ukrainischen Gesetzgebung vorgesehen sind, oder wenn dies für die Erfüllung der satzungsmäßigen Ziele des Fonds erforderlich ist.
- Dauer der Datenspeicherung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den satzungsmäßigen Dokumenten des Fonds festgelegt.
Dieser Anhang Nr. 1 tritt gleichzeitig mit der Vereinbarung über das öffentliche Angebot in Kraft.
Sie ist Bestandteil des Hauptvertrags, und ihre Annahme (Akzeptanz) wird durch die im Angebot beschriebenen Handlungen des Zuwendungsgebers bestätigt.